Artikel 87 DSGVO – Verarbeitung der nationalen Kennziffer
Relevante Erwägungsgründe
Keine relevanten Erwägungsgründe aufgeführt.
Häufig gestellte Fragen
Kurze Antworten auf häufige Fragen zu dieser Vorschrift. Sie sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
Er erlaubt ihnen, näher zu bestimmen, unter welchen spezifischen Bedingungen eine nationale Kennziffer oder andere Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung Gegenstand einer Verarbeitung sein dürfen. Machen sie davon Gebrauch, so darf das Kennzeichen nur unter Wahrung geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gemäß der Verordnung verwendet werden.
Die Verordnung definiert den Begriff nicht, und die nationale Kennziffer dient als Musterbeispiel. Maßgeblich ist nach dem Wortlaut die allgemeine Bedeutung, also ein Kennzeichen, das über Kontexte und Sektoren hinweg dieselbe Person identifiziert, woraus gerade das Verknüpfungsrisiko entsteht, dem das Garantieerfordernis begegnet.
Nein. Zwar steht die Entscheidung, spezifische Bedingungen festzulegen, im Ermessen der Mitgliedstaaten („können näher bestimmen“), doch verlangt der zweite Satz, sobald ein Mitgliedstaat davon Gebrauch macht, dass das Kennzeichen nur unter Wahrung geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person verwendet wird. Die Garantien sind damit der Preis für die Ausübung der Option.
Nein. Die Formulierung „näher bestimmen“ zeigt, dass die nationalen Bedingungen zur Verordnung hinzutreten, und der abschließende Verweis auf Garantien „gemäß dieser Verordnung“ bestätigt, dass das allgemeine Regime einschließlich der Rechtmäßigkeitsanforderungen des Artikels 6 für die Verarbeitung des Kennzeichens weiter gilt.
Die nationale Kennziffer wird dann nach den allgemeinen Regeln der Verordnung ohne sektorspezifische nationale Bedingungen verarbeitet. Artikel 87 ist eine Ermächtigungsklausel, sodass das Fehlen nationaler Vorschriften die Verwendung solcher Kennzeichen weder verbietet noch privilegiert.