AVV-Selbsttest
Finden Sie heraus, ob Ihr Fall voraussichtlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Artikel 28 DSGVO erfordert. Beschreiben Sie die Zusammenarbeit und sehen Sie Ihr Ergebnis.
Dieser Selbsttest basiert auf Artikel 28 DSGVO (sowie den Artikeln 44 bis 49) und den Leitlinien des EDSA zu den Begriffen des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters. Er stellt keine Rechtsberatung dar: Betrachten Sie Ihr Ergebnis als Ausgangspunkt und ziehen Sie im Zweifel Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine fachkundige Datenschutzberatung hinzu.
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Wird das Unternehmen, das Sie beauftragen, Daten oder Informationen von Ihnen erhalten, einsehen oder anderweitig verarbeiten?
Umfassen diese Daten personenbezogene Daten? Personenbezogene Daten sind alle Informationen über identifizierbare Personen.
Wird das Unternehmen die Daten ausschließlich nach Ihren Weisungen verwenden (sodass Sie, nicht das Unternehmen, über die Verwendungszwecke entscheiden)?
Darf das Unternehmen die Daten auch für eigene Zwecke verwenden (das eigene Geschäft oder die eigenen Kunden)?
Befindet sich eine der beteiligten Organisationen (oder deren Server, Rechenzentren oder Subunternehmer) außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums?