AVV-Selbsttest

Finden Sie heraus, ob Ihr Fall voraussichtlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Artikel 28 DSGVO erfordert. Beschreiben Sie die Zusammenarbeit und sehen Sie Ihr Ergebnis.

Dieser Selbsttest basiert auf Artikel 28 DSGVO (sowie den Artikeln 44 bis 49) und den Leitlinien des EDSA zu den Begriffen des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters. Er stellt keine Rechtsberatung dar: Betrachten Sie Ihr Ergebnis als Ausgangspunkt und ziehen Sie im Zweifel Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine fachkundige Datenschutzberatung hinzu.

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