DSFA-Selbsttest

Finden Sie heraus, ob Ihre Verarbeitungstätigkeit voraussichtlich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erfordert. Beschreiben Sie, was Sie tun, und sehen Sie Ihr Ergebnis.

Dieser Selbsttest basiert auf Artikel 35 Absatz 3 DSGVO, den Leitlinien des EDSA/der Art.-29-Datenschutzgruppe (WP248 rev.01) und den veröffentlichten Kriterien der nationalen Aufsichtsbehörden. Er stellt keine Rechtsberatung dar: Betrachten Sie Ihr Ergebnis als Ausgangspunkt und ziehen Sie im Zweifel Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine fachkundige Datenschutzberatung hinzu.

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